Dr. Martin Schorn berät zu allen wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen. Er vertritt Unternehmen, Manager und Privatpersonen in strafrechtlichen Ermittlungs- oder Bußgeldverfahren, sowohl auf Beschuldigten- wie auf Geschädigtenseite. So berät er insbesondere durch Straftaten geschädigte Unternehmen in der zivilrechtlichen Anspruchsdurchsetzung und deren strafprozessualer Vorbereitung und Sicherung. Thematisch umfasst sein Tätigkeitsbereich insbesondere Korruptionskriminalität, auch im internationalen Kontext, Geldwäsche und IT-Strafrecht, Kapitalmarkt- und Insolvenzstrafrecht sowie den Bereich strafrechtlicher Produkthaftung. Martin Schorn unterhält dabei einen spezifischen Schwerpunkt in der Healthcare- und IT-Branche mit besonderem Fokus auf strafrechtlichen Datenschutzanforderungen. Er unterstützt insbesondere auch in Krisensituationen wie behördlichen Durchsuchungen oder Cyberangriffen.
Martin Schorn berät Unternehmen zudem bei der Planung und der Umsetzung von Internal Investigations sowie bei Einführung, Unterhalt und Prüfung von Compliance-Management-Systemen, insbesondere zu geldwäscherechtlichen Compliance-Anforderungen.
Martin Schorn ist häufig empfohlener Anwalt bei Best Lawyers/Handelsblatt (2018 bis 2021) in der Kategorie „Criminal Defense“, in Juve 2019, 2020, 2021 für Compliance, in Legal 500 für Compliance und in der Wirtschaftswoche für Compliance (2019 bis 2021)